Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR HASSIA HERZENSSACHE GEWINNSPIEL: 1 JAHRESVORRAT MINERALWASSER GEWINNEN UND SOFORT 1 VON 600 AKTION MENSCH JAHRESLOSEN ERHALTEN

1 Veranstalterin, Veranstaltungszeitraum

Die Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Straße 18-30, 61118 Bad Vilbel (nachfolgend „Veranstalterin“) veranstaltet das Gewinnspiel „Hassia Herzenssache Gewinnspiel: 1 Jahresvorrat Mineralwasser gewinnen.“ (nachfolgend „Gewinnspiel“). Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der savi marketing GmbH, Christoph-Probst-Weg 3, 20251 Hamburg (nachfolgend „savi“).

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im Teilnahmezeitraum vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. November 2025, 23:59 Uhr, möglich.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit Anklicken des Feldes „Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen hiermit zu.“ erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

2 Teilnehmer:innen

2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter der Veranstalterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von savi sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

2.3 Teilnehmer:innen können durch das Hochladen unterschiedlicher Kassenbons mehrfach am Gewinnspiel teilnehmen.

3 Teilnahme am Gewinnspiel

3.1 Die Veranstalterin ruft durch Werbung in den teilnehmenden Märkten zur Teilnahme am Gewinnspiel auf.

3.2 Die Teilnehmer:innen kaufen innerhalb des Teilnahmezeitraums in einem der teilnehmenden Märkte mindestens einen Kasten eines hassia Aktionsproduktes und bewahren den dazugehörigen Kassenbon auf. Aktionsprodukte sind alle Produkte, des unter der Marke „hassia“ vertriebenen Sortiments. Anschließend laden die Teilnehmer:innen ein Foto des Papier-Kassenbons oder den e-Bon innerhalb des Teilnahmezeitraums auf der Aktionswebsite www.hassia-aktion.de hoch. Der Kassenbon darf daneben auch andere Artikel ausweisen; diese dürfen aber auch unkenntlich gemacht werden. Auf dem Foto muss der Kassenbon vollständig sichtbar sein; auf dem Foto oder e-Bon müssen zudem jedenfalls das Datum, die Uhrzeit sowie der Kauf mindestens eines Aktionsproduktes, gut lesbar sein. Ein gültiger Kassenbon ist in den Formaten .jpeg, .png oder .pdf hochzuladen (je max. 4 MB). Auf der Aktionswebsite geben die Teilnehmer:innen außerdem ihre zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) in das Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß an. Die Teilnehmer:innen haben sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und keine Tippfehler vorhanden sind. Nach Akzeptanz der Teilnahmebedingungen nehmen die Teilnehmer:innen durch Anklicken des „Teilnehmen“-Buttons am Gewinnspiel teil. Nach erfolgreichem Upload bekommen die Teilnehmer:innen eine Eingangsbestätigung an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse.

3.3 Die Teilnehmer:innen erklären, dass sie das für die Teilnahme eingereichte Foto selbst aufgenommen haben, dieses keine Rechte Dritter verletzt und der Original-Papier-Kassenbon bzw. der e-Kassenbon in unveränderter Form wie vom Verkäufer bereitgestellt, zum Zweck der Teilnahme am Gewinnspiel vorliegt.

3.4 Die Teilnehmer:innen werden unter Umständen von savi aufgefordert, ihre Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel nachzuweisen (zum Beispiel durch Übersendung des Original-Papier-/e-Kassenbons). Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von savi gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3.5 Der eingereichte Kassenbon und die Teilnehmer:innendaten werden anschließend individuell durch savi geprüft. Bei erfolgreicher Prüfung werden die Teilnehmer:innen per E-Mail von savi über die erfolgreiche Überprüfung und damit die Teilnahme am Gewinnspiel informiert. Bei negativer Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail mit dem Hinweis, dass seine Teilnahme den Teilnahmebedingungen nicht entspricht. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben kann der Teilnehmer dann korrigieren. Sollte die Überprüfung des Kassenbons ergeben, dass dieser fehlerhaft ist oder nicht den Vorgaben entspricht, besteht die Möglichkeit des erneuten Hochladens. Insgesamt hat der Teilnehmer drei (3) Versuche, denselben Kassenbon in gültiger Weise hochzuladen. Sollte beim dritten Mal kein gültiger und damit den Vorgaben entsprechender Kassenbon hochgeladen worden sein, weist die Veranstalterin die Teilnahme als ungültig zurück. Selbstverständlich steht es dem Teilnehmer/der Teilnehmerin frei, mit einem neuen Kassenbon erneut teilzunehmen.

4 Gewinne und Benachrichtigung

4.1 Die ersten 600 Teilnehmer:innen des Gewinnspiels erhalten – zusätzlich zur Gewinnchance auf den Jahresvorrat Mineralwasser – nach erfolgreicher Bon-Prüfung ein Jahreslos der Aktion Mensch im Wert von 9 €. Es handelt sich hierbei um ein Jahreslos der Aktion Mensch in der Variante für Geschäftskunden, das aber von Privatpersonen eingelöst werden kann. Dieses Los nimmt über einen Zeitraum von 12 Monaten an monatlichen Ziehungen teil (insgesamt 12 Ziehungen) und bietet jeden Monat die Chance auf einen Gewinn von bis zu 250.000 €. Das Los wird in Form eines Aktivierungscodes ausgegeben und muss unter https://www.aktion-mensch.de/lotterie/service/los-aktivieren aktiviert werden, da es sonst nicht an der Verlosung teilnimmt. Es gelten die Bedingungen der Aktion Mensch e.V., die unter www.aktion-mensch.de abgerufen werden können. Sobald das Kontingent der 600 Lose ausgeschöpft ist, besteht kein Anspruch mehr auf ein Jahreslos. Die Gewinnchance für den Jahresvorrat Mineralwasser für sich und die Herzensorganisation besteht unabhängig von der Vergabe der Jahreslose für alle gültigen Teilnahmen auch wenn keine Jahreslose mehr vergeben werden.

4.2 Unter allen Teilnehmer:innen des Gewinnspiels mit einem gültigen Kassenbon werden die nachfolgenden Hauptgewinne am 10.12.2025 verlost: 4x1 Jahresvorrat Mineralwasser der Marke hassia für den Gewinner/die Gewinnerin sowie je einen Jahresvorrat Mineralwasser der Marke hassia für die von dem Gewinner/der Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation.

4.3 Jahresvorrat für die Gewinner:innen Der Jahresvorrat an Mineralwasser der Marke hassia besteht aus jeweils 40 Kästen (je 12 x 1l PET-Flaschen). Der Jahresvorrat wird in zwei Lieferungen an die Adresse des Gewinners/der Gewinnerin von der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten nach Terminabsprache geliefert. Die Sorte (Sprudel, Leicht, Sanft, Still) kann der Gewinner/die Gewinnerin frei wählen. Eine Aufteilung der Gesamtanzahl auf verschiedene Sorten ist pro Lieferung möglich (bspw. die erste Lieferung Mineralwasser „Sanft“ und die zweite Lieferung Mineralwasser „Leicht“). Eine Mischung innerhalb eines Kastens (6 Flaschen „Sanft“ und 6 Flaschen „Leicht“) oder einer Lieferung (bspw. 10 Kästen „Sprudel“ und 10 Kästen „Still“) ist jedoch ausgeschlossen. Der Gewinner/die Gewinnerin ist für die ordnungsgemäße Lagerung der Getränkekästen sowie die Rückgabe des Leerguts verantwortlich. Der Gewinner/die Gewinnerin behält das Pfand. Sollte eine Lieferung trotz vereinbarten Termins nicht zugestellt werden können, verfällt der Gewinnanspruch für diese Lieferung. Eine Ersatzlieferung kann nicht vereinbart werden. Sofern die zweite Lieferung noch aussteht, wird diese wie vereinbart geliefert.

4.4 Jahresvorrat für die vom Gewinner/der Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation Der Umfang des Jahresvorrats an Mineralwasser der Marke hassia für die vom Gewinner/von der Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation hängt von der Größe der Organisation ab. Maximal können 480 Kästen (je 12 x 1l PET-Flaschen) gewonnen werden. Der Jahresvorrat wird an die Adresse der Organisation von der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten nach Terminabsprache mit der Organisation alle drei (3) Monate in gleich großen Teillieferungen geliefert. Die Sorte (Sprudel, Leicht, Sanft, Still) kann von der Organisation frei gewählt werden. Eine Aufteilung der Gesamtanzahl auf verschieden Sorten pro Lieferung ist möglich (bspw. 40 Kästen Mineralwasser „Sanft“ und 80 Kästen Mineralwasser „Leicht“), jedoch können pro Lieferung nur zwei unterschiedliche Sorten geliefert werden. Eine Mischung innerhalb eines Kastens (6 Flaschen „Sanft“ und 6 Flaschen „Leicht“) ist ausgeschlossen. Die Organisation ist für die ordnungsgemäße Lagerung der Getränkekästen sowie die Rückgabe des Leerguts verantwortlich. Das Pfand gilt als finanzielle Spende an die Organisation, verbleibt damit bei dieser, ist aber gebunden an den gemeinnützigen Zweck der Organisation zu verwenden. Sollte eine Lieferung trotz Einhaltung des vereinbarten Termins nicht zugestellt werden können, verfällt der Gewinnanspruch für diese Lieferung. Eine Ersatzlieferung kann nicht vereinbart werden. Zum nächsten vereinbarten Liefertermin wird dann eine Zustellung der dann fälligen Lieferung versucht.

4.5 Besuch bei der Veranstalterin Die Veranstalterin behält sich vor, zusätzlich zu den obigen Gewinnen die vier Gewinner:innen plus je eine Begleitperson sowie die Vertreter:innen der jeweiligen gemeinnützigen Organisationen (entweder zwei Vertreter:innen oder ein Vertreter/eine Vertreterin und eine Begleitperson) zur formalen Gewinnübergabe zu einem ca. dreistündigen Besuch des Unternehmenssitzes der Veranstalterin nach Bad Vilbel einzuladen. Hierbei können die Gewinner:innen und Vertreter:innen nicht nur den Geschäftsführer der Veranstalterin kennen lernen, sondern können bei einer Betriebsführung auch einen Eindruck vom Betriebsablauf eines Mineralbrunnens gewinnen. Die Kosten für die An- und Abreise tragen die Gewinner:innen und die Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen sowie die Begleitpersonen selbst. Für Verpflegung wird gesorgt. Das genaue Datum und den genauen Zeitablauf gibt die Veranstalterin rechtzeitig per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse bekannt.

4.6 Die Gewinner:innen werden noch am selben Tag der Verlosung von savi über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung sind die Veranstalterin und savi nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und können neue Gewinner:innen ermitteln; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.

4.7 Die Gewinner:innen haben nach der Gewinnbenachrichtigung sieben (7) Tage Zeit, sich bei der Veranstalterin zurückzumelden. Die Veranstalterin empfiehlt auf die Gewinnbenachrichtigungs-E-Mail zu antworten. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin binnen der genannten Frist zurück, informiert die Veranstalterin auch die von dem jeweiligen Gewinner/der jeweiligen Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation über den Gewinn. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin nicht binnen der genannten Frist, verfällt der Gewinnanspruch sowohl für den Gewinner/die Gewinnerin als auch für die ausgewählte gemeinnützige Organisation. Die Veranstalterin kann den Gewinn neu vergeben. Im Falle der Unzustellbarkeit der E-Mail sind die Veranstalterin und savi nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

4.8 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Gewinn auszutauschen, sofern außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Gründe sie dazu zwingen.

4.9 Gewinnbenachrichtigung der von den Gewinner:innen ausgewählten gemeinnützigen Organisationen Die von den Gewinner:innen jeweils ausgewählten gemeinnützigen Organisationen werden von der Veranstalterin telefonisch kontaktiert und über den Gewinn informiert, sofern sich die Gewinner:innen rechtzeitig bei der Veranstalterin zurückmelden (siehe Ziffer 4.7). Die Kontaktaufnahme erfolgt unter den der Veranstalterin in Vorbereitung auf das Gewinnspiel mitgeteilten Kontaktdaten. Eine erfolgreiche Benachrichtigung setzt voraus, dass die angegebenen Kontaktdaten korrekt und erreichbar sind.

5. Berichterstattung über das Gewinnspiel

Die Veranstalterin beabsichtigt, über das Gewinnspiel, die unterstützten gemeinnützigen Organisationen sowie die formale Gewinnübergabe, sofern diese stattfindet, in der lokalen Presse, auf den Webseiten (hassia.com und hassia-sprudel.de) und den Social-Media-Kanälen der Veranstalterin sowie gegebenenfalls auch auf Webseiten und Social-Media-Kanälen Dritter zu berichten. Gegebenenfalls wird die Veranstalterin auch die Gewinner:innen namentlich nennen und/oder Aufnahmen von diesen zur Berichterstattung veröffentlichen. Für die Berichterstattung sollen Bild- und/oder Tonaufnahmen von den Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und ggfs. auch den Gewinner:innen sowie den Begleitpersonen bei der formalen Gewinnübergabe angefertigt werden, die die Veranstalterin für die Berichterstattung nutzen möchte. Die Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und die Gewinner:innen sowie die jeweiligen Begleitpersonen räumen der Veranstalterin hierzu die entsprechenden zeitlich und räumlich unbefristeten, auf den Zweck der Berichterstattung über das Gewinnspiel beschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen und der Namensnennung ein. Über die Nutzungsrechtseinräumung an Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie der Namensnennung schließt die Veranstalterin mit den Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und den Gewinnern:innen sowie den jeweiligen Begleitpersonen, sofern diese abgebildet und/oder namentlich genannt werden sollen, vor der formalen Gewinnübergabe und vor Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligungserklärung ab.

6 Ausschluss vom Gewinnspiel

Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wie zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen (insbesondere bei falschen bzw. unvollständigen Angaben), bei unzulässiger Beeinflussung des Gewinnspiels oder bei Verdacht auf Manipulation. Ggf. kann in diesen Fällen auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden.

7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass das Gewinnspiel und die Aktionswebseite während des gesamten Veranstaltungszeitraums zur Verfügung stehen und fehlerfrei funktionieren. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn nicht von ihr zu vertretende Umstände auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.

7.2 Ferner haftet die Veranstalterin nicht für die Erreichbarkeit der Teilnehmer:innen über die angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmer:innen sicherzustellen, dass die Schreibweise der anzugebenden E-Mail-Adresse korrekt ist. Ggf. hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin seinen/ihren Spam-Ordner zu kontrollieren.

7.3 Die Veranstalterin haftet für Schäden der Teilnehmer:innen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für sie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist eine Haftung der Veranstalterin – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

8 Änderung der Teilnahmebedingungen

Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

9 Beendigung des Gewinnspiels

9.1 Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

9.2 Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise verwiesen.

11 Rechtliches

11.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Gewinne besteht nicht.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bad Vilbel, den 01.10.2025